An dieser Stelle finden Sie in unregelmäßigen Abständen Beiträge von Experten zu den unterschiedlichsten Themen aus Gesellschaft und Wirtschaft :
30.11.2016 Gewaltiger Android-Schock: Malware hat schon 1.000.000 Konten gehackt
Quelle : CHIP
29.11.2016 Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit | Mit der AÜG-Reform drohen Strafen
Ohne freiberufliche IT-Spezialisten und hochspezialisierte Ingenieure ist die Digitalisierung der Wirtschaft nicht denkbar. Die Vermittlung dieser Freelancer an Unternehmer ist ein milliardenschweres Geschäft. Wenn am 1. April 2017 das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft tritt, werden die Karten in diesem Markt neu gemischt.
Ein großer Teil der Nachfrage nach freiberuflichen IT-Experten, Ingenieure und Berater wird bislang von Personaldienstleistern befriedigt. Sie berechnen für ihre Vermittlungsleistung eine Provision von durchschnittlich 20 Prozent des Projektvolumens. Untersuchungen von Lünendonk zufolge setzten die einschlägigen Anbieter 9,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 um. Schaut man sich die Mechanismen dieses Marktes genauer an, so zeigen sich für die Unternehmen ein gravierender Nachteil und ein großer Vorteil dieser Praxis.
Naturgemäß haben die Vermittler ein Interesse daran, die IT-Freelancer in möglichst langfristige Projekte zu vermitteln. Je umfangreicher das Projekt, desto höher die Provision. Tendenziell führt das bisherige Vermittlungsprinzip deshalb dazu, dass die Freiberufler zu lange in einem Unternehmen bleiben und – ein unschöner Nebeneffekt und ein Hemmschuh für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft – dem Markt über einen großen Zeitraum entzogen werden.
Von Vorteil ist die die so genannte „Fallschirmlösung“. Sie schützt bislang die Unternehmen vor allzu gravierenden Folgen der Scheinselbständigkeit. Diese liegt vor, wenn Leiharbeiter wie Angestellte Anweisungen befolgen müssen oder in betriebliche Abläufe eingebunden integriert werden. Sofern die Vermittler auch als Verleiher auftreten, was gelebte Praxis ist, können sie ganz einfach den Fallschirm öffnen und ihre Kunden schützen. Dazu ziehen sie ihre Vorratsgenehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung und wandeln beanstandete Scheinwerkverträge einfach um in Arbeitnehmerüberlassung. So verschwindet für die Unternehmen zum Beispiel die Gefahr, dass ein Scheinselbständiger von seinem Anspruch auf Festanstellung Gebrauch macht.
Mit diesen Gepflogenheiten ist Schluss, wenn das neue AÜG im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft tritt. Die Bundesregierung hat es auf den Weg gebracht, um Lohn-Dumping zu umgehen. Schwarze Schafe in der Zeitarbeitsbranche haben zum Beispiel immer wieder versucht, den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen. Mit Scheinwerk- und Scheindienstverträgen verwandelten sie ihre Leiharbeiter in selbständige Unternehmer, für die der Mindestlohn nicht galt. Dass der Gesetzgeber diesem Missbrauch entgegenwirken wollte, ist nachvollziehbar. Doch auf diese Fälle bleiben die Auswirkungen des Gesetzes nicht beschränkt. Auch die Vermittlung hochqualifizierter IT-Freelancer ist betroffen.
Insbesondere entfällt der Schutz durch die „Fallschirmlösung“ komplett. Ab dem 1.April 2017 bieten Vermittler keine Sicherheit mehr vor den Folgen von Scheinwerkverträgen. Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, müssen die Unternehmen nicht nur die Sozialabgaben nachentrichten, sondern auch eine Strafe von bis zu 30.000 Euro zahlen. Und das ausdrücklich nur dann, wenn der Mitarbeiter kein direktes Vertragsverhältnis zum Einsatzunternehmen hat. Anders gesagt: Diese Strafe wird fällig, wenn – wie bisher üblich – ein Personaldienstleister in Anspruch genommen worden ist. Die bisherige „Fallschirmlösung“ verkehrt sich damit ins Gegenteil. Das provisionsbasierte Geschäftsmodell der Vermittler, bislang deren Lizenz zum Gelddrucken, verliert seinen Sinn. Ihr bisheriger Schutz verwandelt sich für die Unternehmen sogar zum Risiko.
Damit ist die Zeit reif für neue Vermittlungsmodelle, die Unternehmen und Freelancer direkt und auf Augenhöhe in Kontakt bringen.
Ulrich Conzelmann ist Gründer und Vorstand der freelance pages AG, die im September 2016 an den Markt gegangen ist. Das Unternehmen bringt, wie die Softwareplattformen wie Ebay oder Airbnb, Anbieter und Nachfrager digital zusammen. Das Unternehmen organisiert die Vermittlung von Spezialkräften auf effiziente Art und Weise ohne sich in das Rechtsverhältnis zwischen Spezialist und Unternehmen einzumischen.
Quelle : IT-BUSINESS
01.03.2015 Mobile Mitarbeiter aber keine Mobility-Strategie?
Bei einer gemeinsamen Studie von PAC und Computacenter kam heraus, dass nur jedes zweite Unternehmen eine Mobility-Strategie hat.
Dank unterschiedlichster mobiler Endgeräte, der Cloud und eines beinahe flächendeckenden Internetzugangs ist es heute möglich, beinahe an jedem Ort zu Arbeiten. So kam bei der Studie „Zeitgemäßer Arbeitsplatz“ von PAC und Computacenter heraus, dass drei Viertel der befragten Mitarbeiter mittlerweile mobil arbeiten und immer mehr Zeit unterwegs verbringen – im Home Office, in anderen Niederlassungen, bei Kunden oder Partnern.
Um den veränderten Bedingungen zu begegnen, brauchen Unternehmen eine Mobility-Strategie. Bislang hat jedoch nur jedes zweite Unternehmen ein solches Konzept verankert. Noch weniger Firmen haben geeignete Prozesse, um die Anforderungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter an ihre IT-Arbeitsumgebungen systematisch zu ermitteln. Die Folge: Mitarbeiter sind oft nicht mit den Endgeräten und Anwendungen ausgestattet, die sie benötigen, um effizient arbeiten zu können.
Welche Möglichkeiten mobile Geräte und deren Anwendungen bieten, kennen sowohl Mitarbeiter als auch Fachbereichsleiter aus dem privaten Umfeld. So fordern sie ähnliche Möglichkeiten auch für ihren Arbeitsalltag. Wie die Umfrage zeigt, sehen 55 Prozent der befragten Mitarbeiter bei dem Thema Mobility Optimierungsbedarf, 16 Prozent schätzen ihre Arbeitsausstattung sogar als stark modernisierungsbedürftig ein. Jeder Sechste ist so frustriert, dass er auf eigene Kosten in eine Verbesserung investiert – Wildwuchs, Ineffizienz und Sicherheitsrisiken sind vorprogrammiert. Auch die Fachbereichsleiter haben die Schwachstellen erkannt: Knapp zwei Drittel fordern eine bessere Unterstützung mobiler Mitarbeiter und Prozesse.
Ein Grund für die zögerliche Haltung vieler Unternehmen könnte der Aufwand sein, den das Thema für die gesamte Workplace-Infrastruktur nach sich zieht. Es müssen geeignete Konzepte und Lösungen gefunden werden, um Kosten- und Investitionsrisiken zu minimieren und gleichzeitig die nötige Sicherheit und Agilität zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, müssen Unternehmen die gesamte IT- und Service-Infrastruktur auf den Prüfstand stellen – von den Endgeräten, Anwendungen und Inhalten über die notwendige Datensicherheit bis hin zu Connectivity und Support.
„Eine Mobility-Strategie sollte immer auch integraler Bestandteil der gesamten Workplace-Strategie sein. Der Aufwand für die Implementierung ist zwar relativ groß, ihm stehen aber zahlreiche Vorteile gegenüber“, erläutert Günter Kurth, Solution Director Mobility bei Computacenter. „Ein zentrales Management der Geräte ermöglicht eine effektive Administration, Sicherheitsanforderungen werden gewährleistet und der Einsatz privater Schatten-IT deutlich minimiert. Und da die Arbeitsausstattung den individuellen Anforderungen der Mitarbeiter entspricht, können diese deutlich effizienter arbeiten.“
Quelle : IT-BUSINESS
28.12.2014 Warum Phishing funktioniert
Die meisten hochentwickelten Angriffe zielen sowohl auf menschliche als auch auf systemtechnische Fehler ab. Das Prinzip funktioniert, weil die Teams für IT-Sicherheit in der Regel nicht in Echtzeit über einen ausreichenden Einblick darüber verfügen, wer auf welche Weise Ziel einer Bedrohung ist, sodass kein effizienter Schutz des Unternehmens möglich ist. ... weiter ...